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  Firmensitz - Back Office
  3151 St. Pölten -St. Georgen
  Siegfried Marcus Str. 15
  Planungsbüro NÖ
  3134 Reichersdorf,
  Sonnenhang 10B
 
 
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GPA-SYSTEM GRUPPE
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  GPA-SYSTEMS Gebäude- u. 
  Energietechnik GmbH.
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  GPA-GREENPACT Einzelunternehmen
 
 
  TEL: 02742 27406 // EMail: office@greenpact.at // OFFICE: Wir machen Haus- bzw. Baustellenbesuche!
  
 
 
  
Datenschutz
  Die
  GPA-SYSTEM
  Gruppe
  nimmt
  den
  Schutz
  ihrer
  persönlichen
  Daten
  sehr
  ernst
  und
  halten
  uns
  strikt
  an
  die
  Regeln
  der 
  Datenschutzgesetze.
  Personenbezogene
  Daten
  werden
  auf
  dieser
  Webseite
  nur
  im
  technisch
  notwendigen
  Umfang
  erhoben.
  In 
  keinem
  Fall
  werden
  die
  erhobenen
  Daten
  verkauft
  an
  Dritte.
  Die
  nachfolgende
  Erklärung
  gibt
  Ihnen
  einen
  Überblcik
  darüber,
  wie
  wir 
  diesen
  Schutz
  gewährleisten
  und
  welche
  Art
  von
  Daten
  zu
  welchem
  Zweck
  erhoben
  werden.
  Datenverarbeitung
  auf
  dieser 
  Interneseiteerhebt und speichert automaisch in ihrem Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt.
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  sind:
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  zuvor
  besuchte
  Seite)
  Hostmane
  des
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  Rechners (IP Adresse) Uhrzeit der Serveranfrage.
  AGB
  Allgemeines 
  Angebot
  und
  Annahme
  von
  Aufträgen
  erfolgen
  nur
  aufgrund
  nachstehender
  Bedingungen,
  die
  spätestens
  mit
  dem
  Empfang
  unseres 
  Lieferscheines,
  der
  Auftragsbestätigung
  oder
  Rechnung
  als
  anerkannt
  gelten.
  Die
  Einkaufsbedingungen
  des
  Kunden
  verpflichten
  uns 
  nicht,
  wenn
  in
  diesen
  Bedingungen
  die
  Gültigkeit
  derselben
  als
  ausdrückliche
  Bedingung
  genannt
  ist.
  Andere
  Bedingungen
  gelten
  nur 
  dann,
  wenn
  sie
  von
  uns
  ausdrücklich
  schriftlich
  bestätigt
  sind,
  ansonsten
  sämtliche
  Geschäftsbedingungen
  des
  Kunden
  als 
  widersprochen
  gelten.
  Diese
  Geschäftsbedingungen
  von
  GPA|SYSTEMS
  Gheatau
  Paul-Adrian
  gelten
  sowohl
  für
  den
  vorliegenden
  als 
  auch
  für
  alle
  zukünftigen
  Aufträge.
  Angebot
  und
  Abschluss
  aller
  Angebote
  sind
  unverbindlich
  und
  freibleibend.
  Vertragsabschlüsse 
  kommen
  erst
  durch
  unsere
  schriftliche
  Auftragsbestätigung
  oder
  Auslieferung
  der
  Ware
  zustande.
  Alle
  sonstigen,
  auch
  später 
  getroffenen
  Vereinbarungen
  oder
  Nebenabreden
  werden
  erst
  durch
  unsere
  schriftliche
  Bestätigung
  wirksam.
  Unsere
  Mitarbeiter
  sind 
  nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben. 
  Preise
  Zur
  Berechnung
  gelangen
  die
  am
  Tag
  der
  Lieferung
  gültigen
  Preise
  zuzüglich
  allfälliger
  Umsatzsteuer.
  Vereinbarte
  Preise
  gelten 
  vorbehaltlich
  einer
  Änderung
  der
  Gestehungskosten.
  Sämtliche
  Preise
  verstehen
  sich
  mangels
  anderer
  schriftlicher
  Vereinbarung
  ohne 
  Nebenspesen.
  Kosten
  für
  Verpackung,
  Versand,
  Zoll
  und
  sonstige
  Leistungen
  werden
  gesondert
  in
  Rechnung
  gestellt.
  Für 
  Dienstleistungen,
  insbesondere
  Wartungs-,
  Reparatur-
  oder
  Installationsarbeiten
  werden
  die
  jeweils
  gültigen
  Regiestundensätze 
  verrechnet. 
  Ausführung der Lieferung 
  Eine
  von
  uns
  zugesagte
  Lieferfrist
  beginnt
  nicht
  vor
  Klarstellung
  aller
  technischen
  und
  sonstigen
  Einzelheiten
  des
  Auftrages.
  Zugesagte 
  Liefertermine
  werden
  bestmöglich
  eingehalten,
  gelten
  aber
  nur
  annähernd
  und
  sind
  nicht
  verbindlich,
  Lieferverzögerungen 
  berechtigen
  den
  Kunden
  nicht
  zur
  Geltendmachung
  von
  Gewährleistungs-,
  Irrtumsanfechtungs-
  und
  Schadenersatzansprüchen. 
  Teillieferungen
  sind
  zulässig.
  Betriebsstörungen
  und
  Ereignisse
  höherer
  Gewalt
  und
  andere
  Ereignisse
  außerhalb
  unseres 
  Einflussbereiches,
  insbesondere
  auch
  Lieferverzögerungen
  und
  dergleichen
  seitens
  unserer
  Vorlieferanten
  berechtigen
  uns
  unter 
  Ausschluss
  von
  Gewährleistungs-,
  Irrtumsanfechtungs-
  
  und
  Schadenersatzansprüchen
  zur
  Verlängerung
  der
  Fristen
  oder
  Aufhebung 
  der
  Lieferverpflichtung.
  Dies
  gilt
  auch
  dann,
  wenn
  die
  Ereignisse
  zu
  einem
  Zeitpunkt
  eintreten,
  in
  dem
  wir
  uns
  im
  Verzug
  befinden.
  Mit 
  der
  Absendung,
  spätestens
  mit
  der
  Übergabe
  der
  Ware
  an
  den
  Kunden
  oder
  dessen
  Beauftragten
  geht
  die
  Gefahr
  auf
  den
  Kunden 
  über.
  Unabhängig
  von
  jeder
  Vereinbarung
  über
  den
  Lieferort
  und
  die
  Übernahme
  allfälliger
  Transportkosten
  wird
  als
  Erfüllungsort
  St. 
  Pölten
  vereinbart.
  Bei
  Export
  der
  gekauften
  Ware
  ist
  der
  Kunde
  alleinig
  verpflichtet,
  für
  die
  notwendigen
  Export-
  und
    
  Zollbewilligungen
  und
  dergleichen
  auf
  seine
  eigenen
  Kosten
  zu
  sorgen.
  Wir
  erteilen
  keine
  wie
  immer
  geartete
  Garantie
  für
  die 
  Zulässigkeit der Ausfuhr der gekauften Waren. 
  Gewährleistung und Haftung 
  Mängelrügen
  sind
  vom
  Kunden
  unmittelbar
  nach
  Empfang
  der
  Lieferung,
  längstens
  jedoch
  binnen
  3
  Tagen
  bei
  sonstigem
  Ausschluss 
  schriftlich
  geltend
  zu
  machen,
  berechtigen
  aber
  nicht
  
  zur
  Rückbehaltung
  der
  Rechnungsbeträge
  oder
  Teile
  derselben.
  Der
  Kunde
  ist 
  verpflichtet,
  die
  übernommenen
  Waren
  unverzüglich
  entsprechend
  zu
  untersuchen
  und
  die
  Mängelfreiheit
  zu
  überprüfen.
  Die 
  Gewährleistungsfrist
  beträgt
  zwölf
  Monate
  und
  wird
  durch
  Verbesserungsversuche
  weder
  verlängert
  noch
  unterbrochen
  und
  gilt
  auch 
  für
  Teillieferungen.
  Bei
  berechtigter
  Mängelrüge
  wird
  nach
  unserer
  Wahl
  für
  fehlerhafte
  Gegenstände
  Ersatz
  geliefert
  oder
  gegen 
  Rückgabe
  Gutschrift
  erteilt.
  Nur
  wenn
  wir
  eine
  Mängelbehebung
  zu
  Unrecht
  trotz
  angemessener
  Fristsetzung
  ausdrücklich
  ablehnen, 
  ist
  der
  Kunde
  berechtigt,
  die
  Mängelbehebung
  durch
  eine
  andere
  Firma
  vornehmen
  zu
  lassen.
  Weitere
  Gewährleistungsansprüche, 
  insbesondere
  Preisminderung,
  Rücktritt
  und
  Wandlung
  bestehen
  nicht,
  wobei
  insbesondere
  sämtliche
  Schadenersatzansprüche
  und 
  Irrtumsanfechtungsansprüche,
  die
  aus
  einer
  allfälligen
  mangelhaften
  Lieferung
  entstehen,
  ausdrücklich
  ausgeschlossen
  sind. 
  Jedenfalls
  sind
  allfällige
  Gewährleistungs-
  und
  Schadenersatzansprüche
  des
  Kunden
  mit
  dem
  einfachen
  Nettowarenwert
  und 
  andererseits
  mit
   
  einem
  maximalen
  Betrag
  von
  €
  3.633,--
  begrenzt.
  Entgegen
  §
  1298
  ABGB
  hat
  jedenfalls
  der
  Kunde
  ein
  allfälliges 
  Verschulden
  unsererseits
  nachzuweisen.
  Insbesondere
  übernehmen
  wir
  keinerlei
  Haftung
  für
  entgangenen
  Gewinn
  des
  Kunden.
  Die 
  Abtretung
  von
  Gewährleistungs-
  und
  Schadenersatzansprüchen
  und
  dergleichen
  ist
  unzulässig.
  Bei
  Weiterverkauf
  der
  gelieferten
  Ware 
  durch den Kunden entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche. 
  Einbau- und sonstige technische Vorschriften 
  Wir
  machen
  ausdrücklich
  darauf
  aufmerksam,
  dass
  bei
  Weiterverwendung
  unserer
  Produkte
  unsere
  Einbau-
  und
  sonstigen 
  technischen
  Vorschriften
  und
  Hinweise
  beachtet
  werden
  müssen.
  So
  übernehmen
  wir
  insbesondere
  auch
  keinerlei
  Haftung
  für 
  Schäden
  jeglicher
  Art
  aufgrund
  Überlastung
  oder
  unsachgemäßer
  Behandlung
  oder
  dergleichen.
  Weiters
  trifft
  uns
  keine
  wie
  immer 
  geartete
  Warn-
  und
  Aufklärungspflicht
  und
  entfällt
  diesbezüglich
  jegliche
  Haftung
  unsererseits.
  Für
  sämtliche
  behördlichen 
  Bewilligungen,
  insbesondere
  bau-
  und
  gewerbebehördliche
  Bewilligungen
  hat
  der
  Kunde
  alleine
  zu
  sorgen.
  Wir
  übernehmen
  keinerlei 
  Haftung
  und
  Gewährleistung
  für
  den
  Fall
  der
  Nichterteilung
  derartiger
  Bewilligungen.
  Haftung
  nach
  dem
  Produkthaftungsgesetz
  Der 
  Kunde
  verzichtet
  ausdrücklich
  auf
  die
  Geltendmachung
  von
  Ersatzansprüchen
  für
  Sachschäden,
  die
  er
  im
  Rahmen
  seines 
  Unternehmens
  erleidet
  (§
  9
  PHG).
  Für
  den
  Fall,
  dass
  der
  Kunde
  die
  vertragsgegenständliche
  Ware
  an
  einen
  anderen
  Unternehmer 
  weiterveräußert,
  verpflichtet
  er
  sich,
  den
  obigen
  Verzicht
  gemäß
  §
  9
  PHG
  an
  den
  anderen
  Unternehmer
  zu
  überbinden.
  Für
  den
  Fall, 
  dass
  eine
  solche
  Überbindung
  ausbleiben
  sollte,
  verpflichtet
  sich
  der
  Kunde,
  uns
  schad-
  und
  klaglos
  zu
  halten
  und
  alle
  Kosten,
  die
  uns 
  im
  Zusammenhang
  mit
  einer
  Haftungsinanspruchnahme
  entstehen,
  zu
  ersetzen.
  Sollte
  der
  Kunde
  selbst
  im
  Rahmen
  des
  PHG
  zur 
  Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeglichen Regress. 
  Eigentumsvorbehalt 
  Unsere
  Waren
  bleiben
  bis
  zur
  Zahlung
  unserer
  sämtlichen
  Forderungen,
  gleich
  aus
  welchem
  Rechtsgrund
  (auch
  aus
  vorangegangenen 
  Geschäften),
  unser
  Eigentum.
  Bei
  laufender
  Rechnung
  gilt
  das
  vorbehaltene
  Eigentum
  als
  Sicherheit
  für
  unsere
  Saldoforderung.
  Die 
  Geltendmachung
  des
  Eigentumsvorbehaltes
  gilt
  nicht
  als
  Rücktritt
  vom
  Vertrag
  und
  hebt
  die
  Pflichten
  des
  Kunden,
  insbesondere
  auf 
  Zahlung
  des
  Entgeltes,
  nicht
  auf.
  Während
  des
  Bestehens
  des
  Eigentumsvorbehaltes
  ist
  eine
  Veräußerung,
  Verpfändung, 
  Sicherheitsübereignung
  oder
  sonstige
  Verfügung
  über
  den
  gekauften
  Gegenstand
  an
  einen
  Dritten
  unzulässig.
  Von
  einer
  Pfändung 
  oder
  anderen
  Beeinträchtigung
  des
  Eigentums
  durch
  Dritte
  muss
  uns
  der
  Kunde
  unverzüglich
  benachrichtigen.
  Der
  Kunde
  ist 
  verpflichtet,
  die
  Kosten
  und
  Maßnahmen
  zur
  Beseitigung
  des
  Eingriffes,
  insbesondere
  die
  Kosten
  von
  Interventionsprozessen,
  so 
  namentlich
  Exzindierungsprozessen
  und
  dergleichen,
  zu
  tragen.
  Der
  Kunde
  ist
  verpflichtet,
  während
  der
  Dauer
  des 
  Eigentumsvorbehaltes
  den
  Kaufgegenstand
  pfleglich
  zu
  behandeln.
  Im
  Fall
  der
  Geltendmachung
  des
  Eigentumsvorbehaltes
  hat
  der 
  Kunde
  insbesondere
  eine
  allfällige
  Wertminderung
  verschuldensunabhängig
  zu
  ersetzen.
  Veräußert
  der
  Kunde
  trotzdem
  den 
  Liefergegenstand,
  so
  werden
  schon
  jetzt
  seine
  Forderungen
  gegen
  seine(n)
  Abnehmer
  aus
  dieser
  Weiterveräußerung
  bis
  zur
  Höhe 
  unserer
  Forderungen
  gegen
  ihn
  im
  Voraus
  sicherheitshalber
  an
  uns
  abgetreten.
  Kommt
  der
  Kunde
  seinen
  Verpflichtungen
  nicht
  nach 
  oder
  stellt
  er
  seine
  Zahlungen
  ein,
  so
  wird
  die
  gesamte
  Restschuld
  fällig,
  auch
  soweit
  Wechsel
  mit
  späterer
  Fälligkeit
  laufen.
  Wir
  sind
  für 
  diesen
  Fall
  berechtigt,
  sofort
  die
  Herausgabe
  des
  Kaufgegenstandes
  unter
  Ausschluss
  jeglichen
  Zurückbehaltungsrechtes
  zu
  verlangen. 
  Nach
  Rücknahme
  des
  Kaufgegenstandes
  steht
  es
  in
  unserem
  Ermessen,
  entweder
  den
  Kaufgegenstand
  zu
  veräußern
  und
  den 
  erzielten
  Erlös
  unter
  Abzug
  der
  Verkaufskosten
  dem
  Kunden
  auf
  seine
  noch
  bestehende
  Verpflichtung
  gutzuschreiben
  oder
  den 
  Kaufgegenstand
  zum
  Rechnungspreis
  unter
  Abzug
  allfälliger
  Wertminderungen
  zurückzunehmen
  und
  dem
  Kunden
  für
  die
  Zeit
  seines 
  Besitzes
  für
  die
  angelieferten
  Produkte
  eine
  Miete
  zum
  üblichen
  Mietpreis
  zu
  berechnen.
  Wir
  sind
  im
  Falle
  des
  Zahlungsverzuges
  des 
  Kunden
  berechtigt,
  die
  Funktionsfähigkeit
  des
  Liefergegenstandes
  außer
  Kraft
  zu
  setzen.
  Auch
  dies
  gilt
  nicht
  als
  Rücktritt
  vom
  Vertrag 
  und stellt keine Besitzstörung dar. 
  Zahlungsbedingungen 
  Unsere
  Rechnung
  ist
  zahlbar
  sofort
  nach
  Erhalt
  netto
  ohne
  Skonto
  oder
  sonstige
  Abzüge.
  Nach
  Fälligkeit
  ist
  der
  Kunde 
  verschuldensunabhängig
  verpflichtet,
  Verzugszinsen
  in
  der
  Höhe
  von
  1%
  pro
  Monat
  zu
  bezahlen,
  wobei
  wir
  berechtigt
  sind,
  darüber 
  hinausgehende
  Bankzinsen
  im
  üblichen
  Ausmaß
  geltend
  zu
  machen.
  Weiters
  ist
  der
  Kunde
  verpflichtet,
  sämtliche
  Mahn-,
  Inkasso-
  und 
  Rechtsanwaltsspesen
  zu
  bezahlen.
  Wechsel
  werden
  nur
  nach
  gesonderter
  Vereinbarung
  unter
  Berechnung
  der
  üblichen
  Diskont-
  und 
  Bankspesen
  angenommen,
  wobei
  diese
  Kosten
  stets
  sofort
  in
  bar
  fällig
  sind.
  Tritt
  nach
  Abschluss
  des
  Vertrages
  eine
  wesentliche 
  Verschlechterung
  in
  den
  Vermögensverhältnissen
  des
  Kunden
  ein
  oder
  werden
  Umstände
  bekannt,
  welche
  die
  Kreditwürdigkeit
  des 
  Kunden
  zu
  mindern
  geeignet
  sind,
  werden
  sämtliche
  Forderungen
  sofort
  zur
  Zahlung
  fällig.
  Weitere
  Lieferungen
  erfolgen
  in
  diesem 
  Fall
  nur
  gegen
  Vorauszahlung.
  Mitarbeiter
  sind
  zur
  Entgegennahme
  von
  Zahlungen
  nicht
  befugt,
  sofern
  sie
  nicht
  über
  eine
  besondere 
  Vollmacht
  verfügen.
  Der
  Kunde
  ist
  nicht
  berechtigt,
  mit
  Forderungen
  aufzurechnen,
  sofern
  dessen
  Forderungen
  nicht
  von
  uns 
  ausdrücklich
  schriftlich
  anerkannt
  oder
  rechtskräftig
  gerichtlich
  festgestellt
  sind.
  Bei
  Exportgeschäften
  ist
  der
  Kunde
  verpflichtet, 
  sämtliche
  Export-
  und
  Zollpapiere
  und
  dergleichen
  im
  Original
  an
  uns
  zurückzusenden,
  ansonsten
  ist
  der
  Kunde
  verpflichtet,
  allfällige 
  Mehrwertsteuer zu bezahlen. Mehrere Kunden haften zur ungeteilten Hand. 
  Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 
  Für
  alle
  Streitigkeiten
  aus
  diesem
  Vertrag
  gilt
  österreichisches
  Recht,
  wobei
  aber
  ausdrücklich
  die
  Anwendbarkeit
  der
  Wiener 
  Kaufrechtskonvention
  ausgeschlossen
  wird.
  Bei
  Unwirksamkeit
  einzelner
  Bestimmungen
  wird
  dadurch
  die
  Wirksamkeit
  der
  übrigen 
  Bestimmungen
  dieser
  Geschäftsbedingungen
  nicht
  berührt.
  Die
  Vertragspartner
  sind
  verpflichtet,
  eine
  neue
  Bestimmung
  zu 
  vereinbaren,
  die
  dem
  Zweck
  der
  unwirksamen
  Bestimmung
  am
  nächsten
  kommt.
  Als
  Gerichtsstand
  vereinbaren
  die
  Vertragsteile
  die 
  sachlich
  zuständigen
  Gerichte
  in
  St.
  Pölten,
  Niederösterreich,
  wobei
  wir
  jedoch
  berechtigt
  sind,
  nach
  unserer
  Wahl
  Klagen
  auch
  bei 
  anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist, anhängig zu machen. 
  Stand: 01.01.2012 
 
 
  
Rechtliche Informationen
  •
  
  Geschäftsführer: 
  Gheatau Paul-Adrian
  •
  
  Kammer: 
  
  
  Bezirkshauptmannschaft St. Pölten Stadt
  •
  
  Register: 
  
  
  Firmenbuch
  •
  
  Registerort: 
  
  Landesgericht St. Pölten
 
 
  Sie erreichen uns von Mo - Do 09:00 - 12:00 u. nach Vereinbarung - 0664 22 46 556
 
 
 